Narkosebehandlungen

Wann und für wen kommt eine Narkosebehandlung in Frage?

  • Bei umfangreichen, langen Behandlungen oder bei chirurgischen Eingriffen. Behandlungen, die normalerweise in mehreren Sitzungen gemacht werden, können unter Narkose oft in einer Sitzung durchgeführt werden.

  • Bei Kindern, die eine normale Behandlung aus Furcht verweigern und bei hypermotorischen Kindern.

  • Bei Patienten mit spastischen oder psychischen Störungen.

  • Bei Anästhesieversagern, also bei Patienten, bei denen normale zahnärztliche Betäubungen nicht ausreichend anschlagen, oder die auf Narkosemittel mit Überempfindlichkeit, Unverträglichkeit, Allergien o.ä. reagieren.

  • Bei Patienten mit einem starken Würgereiz.

  • Bei Patienten mit Zahnarztangst.

Häufige Fragen zur Narkosebehandlung

Wie wird die Behandlung vorbereitet?
Vor der Behandlung wird in jedem Fall ein Gespräch mit uns geführt, wenn möglich eine Untersuchung durchgeführt und ein möglichst genauer Kostenplan erstellt. Wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind und Sie eine Narkosebehandlung wünschen, ist eine ärztliche Untersuchung bei Ihrem Hausarzt erforderlich. Dies darf nicht später als 10 Tage vor dem geplanten Narkosetermin liegen. Sie erhalten von uns die erforderlichen Unterlagen für die Untersuchung. Erst dann findet die eigentliche Narkosebehandlung bei uns statt. 

Wo findet die Behandlung statt?
Die Behandlung findet bei uns in der Praxis statt. Sie werden von einem erfahrenen Facharzt für Anästhesie betreut. Unsere Praxis hat alle modernen Einrichtungen für einen komplikationsfreien Ablauf. Sie haben die Möglichkeit nach Ablauf der Behandlung unter medizinischer Überwachung noch einige Stunden auszuschlafen, bis Sie in Begleitung nach Hause gehen dürfen.

Wer kann in Vollnarkose behandelt werden?
Praktisch jeder vom zweijährigen Kind bis ins hohe Alter, vorausgesetzt der Gesundheitszustand lässt es zu.

Habe ich Schmerzen bei einer Narkosebehandlung?
Während der Behandlung kommt dies normalerweise nicht vor, Schmerzen danach können wie nach jeder zahnärztlichen Behandlung auftreten. Mögliche Nebenwirkungen werden Ihnen vom Anästhesisten in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt.

Wann darf ich nach der Narkosebehandlung nach Hause gehen?
Sie dürfen die Praxis nach dem Aufwachen für einige Zeit nicht verlassen. Sie werden überwacht und betreut solange wie der Anästhesist es für notwendig hält. Sie dürfen nach der Behandlung in Vollnarkose weder Auto/Fahrrad etc. noch alleine mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, daher benötigen Sie einen Angehörigen oder Bekannten, der Sie in der Praxis abholt und nach Hause begleitet.

Wer übernimmt die Kosten einer Narkose Behandlung?
In der Regel sind die Kosten für die Vollnarkose vom Patienten zu tragen.


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